Es heißt:
- eAudios/eVideos/eMusic-Titel, die vor dem 14.07.2016 entliehen und heruntergeladen werden, können im Windows Media Player oder auf einem mobilen Endgerät bis zum Ablauf der Leihfrist weiter offline genutzt werden.
Reicht herunterladen?
Oder muss nicht vielmehr der Titel einmal im Windows Media Player geöffnet worden sein, weil dann erst die "Mediennutzungsrechte" erworben werden?
AnBa