Zwischenstaatliches Recht ist bestimmt etwas sehr kompliziertes, aber diese Aussage ist doch wohl reichlich gewagt.
Und dann gibt es noch den Gerichtsstandort, der ebenfalls in den AGB steht. Und der ist - tataaa - in Deutschland.
Wenn Leute meinen, sie müssten das DRM von einem Onleihe-Medium entfernen, hoffe ich sehr, dass die DiViBib die Konten identifizieren kann.