Anzeige "Ihre Wertung" bei "Meine Ausleihen" ist nicht korrekt

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Der neue Durchschnitt aus einer vorhandenen 5 und einer neuen 1 muss dann doch nach Adam Riese 3 sein. Oder?

    Kommt drauf an. (5+1)/190 = 0,032 (ungefähr) oder (5+1)/abgegebene_Bewertungen.

  • Ich finde es spannend zu sehen, welchen Stellenwert die Bewertung einnimmt. Ich kann oftmals nichts auf Nominierungen bei Filmen oder die Bestsellerlisten geben, denn es ist doch eine subjektive Einschätzung und - da kann ich mich den Vorschreibern anschließen - eine Frage des Zeitpunkts, Stimmung, etc.

    Auf Bestsellerlisten gebe ich gar nichts. Wenn Leute was in Massen kaufen, heißt das nicht, dass sie es auch lesen. Und wenn doch, sagen diese Listen nichts darüber aus, ob ihnen das Buch am Ende auch gefällt.


    Bei Buch- und Filmpreisen kommt es bei mir immer darauf an, wer für die Nominierungen verantworlich ist. Den meisten großen Preisen stehe ich eher skeptisch gegenüber, die kleinen Genre- und Festivalpreise treffen da eher meinen Geschmack.


    Die Bewertungen der Onleihe sind für mich nur ein Orientierungspunkt, wenn es ein Autor oder eine Autorin ist, die ich gar nicht kenne, oder wenn es ein Genre ist, in dem ich mich nicht gut auskenne.

  • Auf Bestsellerlisten gebe ich gar nichts. Wenn Leute was in Massen kaufen, heißt das nicht, dass sie es auch lesen. Und wenn doch, sagen diese Listen nichts darüber aus, ob ihnen das Buch am Ende auch gefällt.

    Ist so ähnlich wie bei Wahlen, oder? :o))


    Mit der Onleihe-Bewertung ist es vielleicht so wie mit dem Horoskop: Wenige geben offen zu, dass sie es immer lesen, wenn es fehlt, sind aber viele verunsichert (nicht unversichert :o)

    Einmal editiert, zuletzt von Alv ()

  • Kommt drauf an. (5+1)/190 = 0,032 (ungefähr) oder (5+1)/abgegebene_Bewertungen.

    :thumbup::D beruhigend, dass ich nicht die einzige war, die sich dem Rätsel gestellt hat. Aber glaubst du wirklich , sie würden so weit gehen, fehlende Bewertungen als Null-Stern-Bewertungen einfließen zu lassen? :/

    Dann bestehe ich auf dem Recht, endlich auch mal null Sterne vergeben zu dürfen - und trotzdem gezählt zu werden! Immer dieser doofe Gnadenstern! :evil::D

  • Aber glaubst du wirklich , sie würden so weit gehen, fehlende Bewertungen als Null-Stern-Bewertungen einfließen zu lassen?

    Ich glaube eher, daß jemand den einfachen Weg gegangen ist und nicht aufgepaßt hat, daß bei so einer Berechnung ( /190) ein Schwellwert entsteht :) War bestimmt keine böse Absicht, nur zu kurz gedacht.

    Dann bestehe ich auf dem Recht, endlich auch mal null Sterne vergeben zu dürfen - und trotzdem gezählt zu werden! Immer dieser doofe Gnadenstern!

    Oh, allerdings. Ich nehme an, daß das so ein Marketing-Ding ist: Wenn man es nicht gut findet, soll man die Klappe halten. Aber die Menschen sind so blöd nicht ;)

    Absolut. Und der Waschzettel ist das Parteiprogramm. Selbst wenn man ihn vorher liest, ist oft nicht drin, was draufstand.

    Und bei einigen ist genau das drin, was drauf steht, aber den Wählern ist es egal. :cursing::cursing::cursing:

  • Seit den Wartungsarbeiten gestern sind nun einige Bewertungen völlig verschwunden. Z.B. Die Tote im Görlitzer Park hatte vorher über 30 Bewertungen, jetzt ist keine einzige mehr da. Andere ebooks betrifft das auch.

  • Ich glaube eher, daß jemand den einfachen Weg gegangen ist und nicht aufgepaßt hat, daß bei so einer Berechnung ( /190)

    Ich denke, es wird schon vernünftig gerechnet, d.h. man teilt immer nur durch die Anzahl der relevanten Onleihen. Ansonsten dürfte man bei Medien mit weniger als 17 Bewertungen nie einen Stern sehen und Anzeigen wie 1 Bewertung 1 Stern oder 1 Bewertung 5 Sterne dürfte es auch nicht geben. Ich kann trotzdem nicht behaupten, dass ich die Erklärung von Administrator wirklich verstehe. Finde ich aber auch nicht allzu tragisch. Ich glaube meinen Post hat er auch nicht verstanden - oder ignoriert 8|:D.

  • Ja, es ist seltsam... Wenn ich Bücher bewerte, sehe ich es nicht, frisch ausgeliehene Bücher habe ich dafür schon vor dem Download bewertet... ich verstehe das nicht. .. 😕

  • Um einen Titel zu bewerten, muss man nur eingeloggt sein. Ausleihen ist nicht nötig.

    Man kann also auch Bücher bewerten, bevor man sie ausleiht, während man sie ausgeliehen hat, oder nachdem sie bereits zurückgegeben wurden.

    Das Eingeloggt sein ist wahrscheinlich nötig, damit die Bewertung einem Konto zugeordnet werden kann, so dass man einen Titel nicht mehrfach bewerten oder seine Bewertung eventuell später nochmal ändern kann.

  • Jay Bewertung abgeben geht nur, wenn man eingelogged ist und nur einmal pro Buch. Wenn du meinst, dass ein Fehler vorliegt, wendest du dich am besten an deiner Bücherei/Onleihe, die dann ein Ticket an die Divibib erstellen kann.

  • Das Eingeloggt sein ist wahrscheinlich nötig, damit die Bewertung einem Konto zugeordnet werden kann, so dass man einen Titel nicht mehrfach bewerten oder seine Bewertung eventuell später nochmal ändern kann.

    Wo werden denn dann meine Daten gespeichert? Bei der divibib??

  • Alv Dass die Daten beim Einloggen nur bei der Bibliothek gespeichert werden wurde hier im Forum schon sehr oft erläutert z.B. beim Thema Vormerker. Benutze doch bitte mal die Suchfunktion.

  • Es ist soweit:

    Das Hörbuch 'Kain und Abel' hat seine erste Bewertung bekommen. Die bisher einzige Bewertung besteht in einem Stern (also: unter aller Sau)


    Seltsam ist, dass bisher kein Onleihe-Hörbuchnutzer das Hörbuch abspielen konnte. Woher kommt dann der Stern? Wurde das Hörbuch anderweitig besorgt, gehört und für so schlecht befunden? Oder wird Jeffrey Archer dafür bestraft, dass die DiViBib dem eAudio ein ebook-DRM verpasst hat und es damit unbrauchbar ist? Das wäre aber sehr unfair vom ein-Sterne-Bewerter.


    Das eAudio ist zwar seit 24. Januar in (einzelnen) Onleihen vorhanden, aber seit dieser Zeit nicht abspielbar. Und offensichtlich macht sich dieDiViBib nicht die Mühe, den Fehler zu korrigieren. Stattdessen werden immer mehr neue und Zusatzlizenzen eingespeist, auf dass noch mehr Nutzer in den (Nicht-)Hörgenuss kommen und noch mehr schlechte Bewertungen aufs Medium geknallt werden. Bei Amazon jedenfalls hat der titel ziemlich gute Bewertungen.


    Ich finde es nicht richtig, dass Nutzer so ihren Frust bewältigen. Ein stetiges Nerven der Heimatbibliothek fände ich da viel angebrachter.

    • Offizieller Beitrag

    Und offensichtlich macht sich dieDiViBib nicht die Mühe, den Fehler zu korrigieren. Stattdessen werden immer mehr neue und Zusatzlizenzen eingespeist

    Ich verstehe deinen Ärger, aber du vermischst hier zwei Sachen: Die zusätzlichen Lizenzen kauft deine Onleihe; für die Fehlerbehebung ist die Divibib zuständig. Und ich vermute, der Einkäufer deiner Onleihe hat mit dem Support nichts zu tun und weiß deshalb eventuell gar nicht, dass das Medium defekt ist - deshalb kauft er/sie entsprechend der Vormerkungen weitere Exemplare.


    Ist es denn sicher, dass das "Kain und Abel"-Hörbuch in keiner Onleihe funktioniert? Wir haben es auch im Bestand, aber bisher keine Rückmeldung von Nutzern erhalten (weder positiv noch negativ).

  • ch verstehe deinen Ärger, aber du vermischst hier zwei Sachen: Die zusätzlichen Lizenzen kauft deine Onleihe; für die Fehlerbehebung ist die Divibib zuständig. Und ich vermute, der Einkäufer deiner Onleihe hat mit dem Support nichts zu tun und weiß deshalb eventuell gar nicht, dass das Medium defekt ist - deshalb kauft er/sie entsprechend der Vormerkungen weitere Exemplare.

    Da ich es schon in zwei Onleihen ausgeliehen habe, nämlich am 26. Januar in Köln und am 08. Februar (das ist noch aktuell) in RLP kann ich sagen, dass es grundsätzlich fehlerhaft ist.

    Der Einkäufer der Onleihe muss nicht wissen, dass ein Hörbuch, das er zu kaufen gedenkt, defekt ist, ABER DER VERKÄUFER darf es nicht am 14. Februar verkaufen, wenn ihm seit 26. Januar immer wieder gesagt wird, dass es defekt ist.

    Was glaubst Du, würde der Einkauf von Saturn sagen, wenn er unbrauchbare Blue-Ray-Discs geliefert bekommt, seine Kunden die reklamieren, er das an den Lieferant weitergibt und dieser Lieferant auch drei Wochen später den von mehren Händlern reklamierten Schrott weiter an ihn/Saturn/die anderen Händler ausliefert, als gäbe es die Reklamation nicht und so weitere Kundenbeschwerden unausweichlich sind? Ich glaube nicht, dass die 'freie Wirtschaft' sich so ihre Kunden verärgern lassen würde, sondern die würden dem Händler ein paar Takte sagen, wenn er trotz Reklamation die Nachbestellungen ebenfalls als Schrott ausliefert.

    Der Händler sollte doch so vernünftig sein, sich ZEITNAH zu vergewissern, ob die Reklamationen berechtigt sind und auf jeden Fall die Auslieferung erstmal stoppen. Und das ist es, was mich in diesem Fall so auf die Palme bringt. Die DiViBib gibt seit drei Wochen keine Rückmeldungen, was jetzt mit dem Teil ist, trotz Nachhaken der Bibliothek.


    Und was das Nichtbeanstanden des Titels in Deiner Onleihe anlangt: ich gehe davon aus, dass mindestens zwei Drittel der Nutzer, die ein fehlerhaftes Medium erhalten, sich nicht beschweren, sondern das einfach aussitzen. Hat ja nichts gekostet ...

    Aber den Fall hatten wir ja schonmal: da hatte ich ein Hörbuch ca. 8 Wochen nach Einstellung in die Onleihe erhalten und es stellte sich heraus, dass die Tracks vertauscht waren. Das wurde damals aber von der DiViBib nach Fehlermeldung und einigen Rückfragen in kurzer Zeit vorbildlich erledigt.

    • Offizieller Beitrag

    Was glaubst Du, würde der Einkauf von Saturn sagen, wenn er unbrauchbare Blue-Ray-Discs geliefert bekommt, seine Kunden die reklamieren, er das an den Lieferant weitergibt und dieser Lieferant auch drei Wochen später den von mehren Händlern reklamierten Schrott weiter an ihn/Saturn/die anderen Händler ausliefert, als gäbe es die Reklamation nicht und so weitere Kundenbeschwerden unausweichlich sind?

    Der Vergleich hinkt, denn die Blurays werden definitiv nicht funktionieren, wenn sie einmal kaputt sind. Aber sobald der Medienfehler behoben ist, werden die Lizenzen alle wieder funktionieren. Insofern ist es kein verschwendetes Geld (hier handelt es sich nicht um eine der Lizenzen, die sich bei der Ausleihe verbrauchen).


    Allerdings sollte so ein Fehler natürlich möglichst schnell behoben werden, da sind wir uns wohl alle einig.

    Ich kann von meiner Onleihe aus trotzdem keine Meldung an die Divibib absetzen, nur weil es bei anderen nicht funktioniert (gut möglich, dass meine Nutzer sich einfach nicht melden, aber das ist Spekulation). Da das Hörbuch bei uns entliehen ist, kann ich auch nicht selbst testen.

  • Insofern ist es kein verschwendetes Geld (hier handelt es sich nicht um eine der Lizenzen, die sich bei der Ausleihe verbrauchen).

    Ich habe nie davon gesprochen, dass Geld verschwendet wird.

    Ich kritisiere auch nicht, DASS ein Fehler passiert ist, sondern ich kritisiere, WIE das Fehlermanagement abläuft., sowohl bei der DiViBib, als auch bei den Onleihen.


    Hier geht es um ein (Hör)buch, das seit einiger Zeit in der Spiegel-Bestsellerliste gelistet ist; das ist vergleichbar mit den Musikcharts.

    Um vom physischen wegzugehen: wenn die Musikstreamingdienste ihren Kunden nicht streambare Charts-Hits vorsetzen, und deren Lieferquellen es nicht hinkriegen, dass der Fehler ZEITNAH berichtigt wird, gibts sicher nennbaren Ärger. Und wenn der Musikverlag dann nach Wochen (!) in die Puschen kommt (noch ist die DiViBib ja nach mittlerweile fast 4 Wochen nicht soweit), brauchts den Hit auch nicht mehr. Da sind mittlerweile ganz andere Songs in den Charts.


    Ich kritisere hier ausschliesslich das Fehlermanagement der DiViBib und das mangelnde Nachhaken der entsprechenden Non-Profit-Organisationen (Onleihen), bei denen das halt nicht so wichtig ist.