Onleihe Ruhr download geht nicht

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Naja, Spaß beiseite gibt es tatsächlich ein deutsches Gesetz, daß Altersfreigaben für Websites unter bestimmten Bedingungen verlangt. Deswegen kann man bei der ARD den Tatort erst nach 20 Uhr abrufen; die Alternative wäre eine Alterskontrolle wie bei Pornoseiten. Ob und in welcher Weise das für Apps gilt, die Zugang zu Webservices vermitteln, weiß ich nicht, aber ausschließen würde ich es nicht.


    Google jedenfalls verlangt seit 5 Jahren, daß Entwickler ihre Apps (selbst) kennzeichnen. Ich vermute, daß Google damit Haftung vermeiden will. Ob's hilft, weiß ich nicht. Programmierer können sich dem aber nicht entziehen, ist halt Teil der Geschäftsbedingungen.


    Gut möglich, daß Google jetzt die eigenen Regeln durchsetzt. Damit wären natürlich minderjährige Store-Benutzer von einigen Inhalten abgeschnitten, insbesondere den nicht klassifizierten.

  • Gut möglich, daß Google jetzt die eigenen Regeln durchsetzt. Damit wären natürlich minderjährige Store-Benutzer von einigen Inhalten abgeschnitten, insbesondere den nicht klassifizierten


    Das vermute ich nämlich auch... und wenn die Onleihe-App eben keine Kennzeichnung hat dann wird sie für Benutzer mit aktivem Jugendschutz wohl nicht herausgerückt.
    Ich finde die FSK-Kennzeichnung für Apps zwar auch etwas seltsam und bei vielen Apps auch schwierig... aber man muss ja nicht alles verstehen.

  • Das vermute ich nämlich auch... und wenn die Onleihe-App eben keine Kennzeichnung hat dann wird sie für Benutzer mit aktivem Jugendschutz wohl nicht herausgerückt.


    Schlecht für Anhänger diverser weltanschaulicher Gruppen, die benutzen diese Filter nämlich gegen Dissidenten ;)


    Ich finde die FSK-Kennzeichnung für Apps zwar auch etwas seltsam und bei vielen Apps auch schwierig... aber man muss ja nicht alles verstehen.


    Soweit es Gesetze betrifft, kann man wenigstens ein Gericht anrufen. Bei Geschäftsbedingungen ist man hilflos :(


    Auch die Freigabe bzw Sperrung von Apps sind bei Apple und Google sehr willkürlich. Bei Microsoft ist das noch nicht aufgefallen, aber das heißt nicht viel. Deswegen mag ich solche Beschränkungen auf Stores und Ökosysteme grundsätzlich nicht. Es roote sich wer kann ;)

  • Von Grundsätzen mal abgesehen: wieso hat die Onleihe App keine Kennzeichnung ? Haben die Leute, die das Ding zur Verfügung stellen da nichts zu sagen ?
    Über einem stinknormalen Browser kann jeder die Onleiheseiten anschauen und bei vorliegen eines Leserausweises auch sich einloggen und ausleihen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da irgendwelche Kinderschutzprogramme anspringen.

  • wieso hat die Onleihe App keine Kennzeichnung ? Haben die Leute, die das Ding zur Verfügung stellen da nichts zu sagen ?


    Soweit ich informiert bin (ich habe mit Android nur über Bande zu tun), muß das der Entwickler machen. Vielleicht kann @Admin da weiterhelfen?


    Über einem stinknormalen Browser kann jeder die Onleiheseiten anschauen und bei vorliegen eines Leserausweises auch sich einloggen und ausleihen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da irgendwelche Kinderschutzprogramme anspringen.


    Aber beim Browser gilt das deutsche Gesetz, nicht die AGB von Google ;)


    Wie @Ingo heute getestet hat, gibt es durchaus eine Altersbeschränkung bei der Onleihe, aber eben gesetzeskonform nur bei Filmen.


    Es gibt übrigens auch im IE einen Filter, sowie Filtersoftware für den PC (zB in manchen Virenscannern). Das liegt allerdings in der Kontrolle desjenigen, der das Admin-PW des Rechners hat. Ich formuliere das bewußt so umständlich ;) Man kann die Bestückung des Filters an externe Dienste auslagern und ist dann genauso Fremden ausgeliefert, wenn man nicht nachkorrigiert.

  • Also ich hab mir das Ganze mit dem Jugendschutzfilter im Playstore auf dem Handy mal n bisschen angeschaut. Um den zu aktivieren muss eine PIN hinterlegt werden, daher vermute ich ist das Ganze gedacht für Eltern die für ihre Sprösslinge das Handy einrichten und nen Riegel vorschieben wollen. Man kann bei aktiviertem filter dann festlegen welche Apps man haben will... also USK 0, 6, 12, 16, 18 oder alles auch ohne Einstufung. Das klingt für mich danach als wäre diese Einstufung nicht verpflichtend.
    Edit bzw Ergänzung aus dem Playstore: https://support.google.com/googleplay/answer/6209544


    Da man aber Minderjährigen mit aktiviertem Filter die Onleihe nicht vorenthalten sollte wäre es tatsächlich sinnvoll, wenn da eine USK (FSK ist wohl nur für Filme?) hinterlegt wäre. Ich schau mal, ob ich jemanden von der Divibib im Forenbereich für die Bibliotheken finde, der da Antworten drauf hat.

  • Das klingt für mich danach als wäre diese Einstufung nicht verpflichtend.


    Nee, Pflicht gibt es keine, aber Du siehst ja, was passiert, wenn man sich der Nicht-Pflicht nicht unterwirft. Macht man keine Angabe, steht man auf einer Stufe mit Hardcore-Pornos.

  • :rolleyes: Leute, Leute .... Da habe ich ja etwas angerichtet mit meinem Beitrag!
    Ich habe nur lapidar mitgeteilt: Ich kann die Onleihe App nicht installieren, es kommt die besagte Meldung über die Jugendschutzeinstellungen.
    Diese Meldung erfolgte offensichtlich als eine willkürliche Fehlermeldung, weil die (neue) App noch nicht fertig war. Seit heute ist sie wieder downloadbar, installierbar und funktioniert wunderbar. (Ein Lob für die Programmierer!! :thumbup: ) Von Jugendschutzeinstellungen ist keine Rede mehr, sie ist verwendbar ab 0 Jahren. :evil:
    :| Tut mir leid. Die letzten 10 - 20 user haben über etwas diskutiert, das gar nicht zur Diskussion stand ...

  • Tut mir leid. Die letzten 10 - 20 user haben über etwas diskutiert, das gar nicht zur Diskussion stand ..


    Das sehe ich anders. Wir haben uns über ein Thema informiert und eine Meinung gebildet. Du hast das Thema angestoßen, aber es ging ja flott über die Problemlösung hinaus.

  • Diese Meldung erfolgte offensichtlich als eine willkürliche Fehlermeldung, weil die (neue) App noch nicht fertig war. Seit heute ist sie wieder downloadbar, installierbar und funktioniert wunderbar. (Ein Lob für die Programmierer!! :thumbup: ) Von Jugendschutzeinstellungen ist keine Rede mehr, sie ist verwendbar ab 0 Jahren. :evil:


    Oder kann es sein, dass die nötige Kennzeichnung jetzt eingebaut ist und man bei "verwendbar ab 0 Jahren" davon gar nichts merkt?

  • Tatsächlich, die USK 0 ist jetzt drin und war vorher definitiv nicht drin. Ich hab es extra überprüft gehabt. Da waren die Entwickler wohl echt flott :)


    chrisf: Hast du mal geschaut, ob nicht versehentlich der Filter aktiv war/ist?

  • Natürlich habe ich das als erstes überprüft, es war nicht der Fall.
    Und: Annanymous: Nichts gegen das "neue Thema", auch wenn es nicht meins ist, aber sollte es dann nicht unter anderer Überschrift laufen? Vielleicht wollen sich ja andere daran beteiligen.

  • Annanymous: Nichts gegen das "neue Thema", auch wenn es nicht meins ist, aber sollte es dann nicht unter anderer Überschrift laufen? Vielleicht wollen sich ja andere daran beteiligen.


    Threads mäandern :) Bis jetzt habe ich dagegen noch kein Heilmittel gefunden. In einen neuen Thread auszuwandern hätte aber bedeutet, den Kontext lange paraphrasieren zu müssen und dafür war ich dann zu faul :)